Honorar
Transparente Honorare für Ihre Immobilienbewertung
Eine qualifizierte Immobilienbewertung erfordert Zeit, Sorgfalt und eine umfassende Analyse aller wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie. Der Aufwand richtet sich unter anderem nach der Objektart, dem Bewertungsanlass, dem Umfang der erforderlichen Recherchen sowie den rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des Grundstücks.
Um Ihnen eine verlässliche Orientierung zu geben, orientiert sich meine Honorargestaltung an den Honorarempfehlungen des Landesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger in Bayern e. V. (LVS Bayern). Vor Auftragserteilung erhalten Sie selbstverständlich ein individuelles und transparentes Angebot, sodass Sie von Beginn an Planungssicherheit haben.
Alle angegebenen Honorare verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)
Ein Verkehrswertgutachten stellt die umfangreichste Form der Immobilienbewertung dar. Es wird nach den gesetzlichen Vorgaben des § 194 BauGB sowie unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt und dokumentiert sämtliche wertrelevanten Grundlagen sowie die Herleitung des Verkehrswertes nachvollziehbar.
Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und orientiert sich an den Honorarempfehlungen des LVS Bayern.
Kompaktgutachten
Das Kompaktgutachten stellt eine ausgewogene Alternative zwischen Kurzgutachten und ausführlichem Verkehrswertgutachten dar. Es enthält eine umfassendere Dokumentation der Wertermittlung und erläutert die wesentlichen Bewertungsgrundlagen nachvollziehbar, ohne den Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens zu erreichen.
Es eignet sich insbesondere für private Bewertungsanlässe, bei denen eine fundierte schriftliche Wertermittlung gewünscht wird, beispielsweise im Rahmen einer Vermögensübersicht, einer Schenkung oder zur Vorbereitung eines Immobilienverkaufs.
Das Honorar beträgt 60 % des Honorars eines Verkehrswertgutachtens.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten eignet sich für Eigentümer, die eine fundierte und unabhängige Wertermittlung für private Entscheidungszwecke benötigen. Der Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des aktuellen Marktwertes, während die schriftliche Dokumentation bewusst auf das Wesentliche reduziert wird.
Da der Dokumentationsumfang geringer ist als bei einem Verkehrswertgutachten, kann das Kurzgutachten zu einem attraktiven Festpreis angeboten werden.
Festpreis: 980 €
Bitte beachten Sie, dass Kurzgutachten ausschließlich für Immobilien ohne wertrelevante Rechte und Belastungen geeignet sind. Bestehen beispielsweise Nießbrauch-, Wohnungs- oder Erbbaurechte, ist in der Regel ein Kompakt- oder Verkehrswertgutachten erforderlich.
Transparenz von Anfang an
Mir ist wichtig, dass Sie bereits vor der Beauftragung genau wissen, welche Leistung Sie erhalten und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Deshalb besprechen wir Ihren Bewertungsanlass zunächst in einem unverbindlichen Erstgespräch und wählen gemeinsam die für Ihren Zweck geeignete Form der Immobilienbewertung aus.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein transparentes Angebot. Auf Wunsch vereinbare ich für Ihre Bewertungsaufträge auch ein Pauschalhonorar, sodass Sie bereits im Vorfeld volle Kostensicherheit haben.
So erhalten Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Wertermittlung – transparent, nachvollziehbar und ohne unerwartete Kosten.
Vollgutachten Honorartabelle
| Unbelasteter Verkehrswert | Honorar |
|---|---|
| bis 250.000 € | 3.510,50 € |
| 300.000 € | 3.641,40 € |
| 400.000 € | 3.903,20 € |
| 500.000 € | 4.165,00 € |
| 600.000 € | 4.426,80 € |
| 700.000 € | 4.688,60 € |
| 800.000 € | 4.950,40 € |
| 900.000 € | 5.212,20 € |
| 1.000.000 € | 5.474,00 € |
| 1.100.000 € | 5.604,90 € |
| 1.200.000 € | 5.735,80 € |
| 1.300.000 € | 5.866,70 € |
| 1.400.000 € | 5.997,60 € |
| 1.500.000 € | 6.128,50 € |
| 1.600.000 € | 6.259,40 € |
| 1.700.000 € | 6.390,30 € |
| 1.800.000 € | 6.521,20 € |
| 1.900.000 € | 6.652,10 € |
| 2.000.000 € | 6.783,00 € |
| 2.500.000 € | 7.437,50 € |
| 3.000.000 € | 8.092,00 € |
| 3.500.000 € | 8.746,50 € |
| 4.000.000 € | 9.401,00 € |
| 4.500.000 € | 10.055,50 € |
| 5.000.000 € | 10.710,00 € |
| 10.000.000 € | 17.255,00 € |
Weitere Leistungen sowie Zu- / Abschläge:
Weiterer Wertermittlungsstichtag
+20% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden
-30 %
Berücksichtigung eines Wegerechts
+20 % je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts
+20 % je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts
+30 % je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts
+30 % je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus
+30 %
Berücksichtigung eines Erbbaurechts
+40 %
Erschwerte Arbeitsbedingungen (z. B. Schmutz, Sicherheitsrisiken)
+20 %
Beschaffung von Unterlagen, Ämtergänge
178,50 € / Stunde
Beratungsleistungen / Gutachtenkontrollen
178,50 € / Stunde
Objektbegehung & überschlägige Kaufpreisüberprüfung
178,50 € / Stunde
