Honorar
Alle angegebenen Honorare verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%.
Transparenz von Anfang an
Mir ist wichtig, dass Sie bereits vor der Beauftragung genau wissen, welche Leistung Sie erhalten und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Deshalb besprechen wir Ihren Bewertungsanlass zunächst in einem unverbindlichen Erstgespräch und wählen gemeinsam die für Ihren Zweck geeignete Form der Immobilienbewertung aus.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein transparentes Angebot. Auf Wunsch vereinbare ich für Ihre Bewertungsaufträge auch ein Pauschalhonorar, sodass Sie bereits im Vorfeld volle Kostensicherheit haben.
So erhalten Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Wertermittlung – transparent, nachvollziehbar und ohne unerwartete Kosten.
1. Transparente Honorare für Ihre Immobilienbewertung
Eine qualifizierte Immobilienbewertung erfordert Zeit, Sorgfalt und eine umfassende Analyse aller wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie. Der Aufwand richtet sich unter anderem nach der Objektart, dem Bewertungsanlass, dem Umfang der erforderlichen Recherchen sowie den rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des Grundstücks.
Um Ihnen eine verlässliche Orientierung zu geben, orientiert sich meine Honorargestaltung an den Honorarempfehlungen des Landesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger in Bayern e. V. (LVS Bayern). Vor Auftragserteilung erhalten Sie selbstverständlich ein individuelles und transparentes Angebot, sodass Sie von Beginn an Planungssicherheit haben.
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)
Ein Verkehrswertgutachten stellt die umfangreichste Form der Immobilienbewertung dar. Es wird nach den gesetzlichen Vorgaben des § 194 BauGB sowie unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt und dokumentiert sämtliche wertrelevanten Grundlagen sowie die Herleitung des Verkehrswertes nachvollziehbar.
Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und orientiert sich an den Honorarempfehlungen des LVS Bayern. Am Ende der Seite finden Sie zur Orientierung die Honorartabelle.
Kompaktgutachten
Das Kompaktgutachten stellt eine ausgewogene Alternative zwischen Kurzgutachten und ausführlichem Verkehrswertgutachten dar. Es enthält eine umfassendere Dokumentation der Wertermittlung und erläutert die wesentlichen Bewertungsgrundlagen nachvollziehbar, ohne den Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens zu erreichen.
Es eignet sich insbesondere für private Bewertungsanlässe, bei denen eine fundierte schriftliche Wertermittlung gewünscht wird, beispielsweise im Rahmen einer Vermögensübersicht, einer Schenkung oder zur Vorbereitung eines Immobilienverkaufs.
Das Honorar beträgt 60 % des Honorars eines Verkehrswertgutachtens.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten eignet sich für Eigentümer, die eine fundierte und unabhängige Wertermittlung für private Entscheidungszwecke benötigen. Der Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des aktuellen Marktwertes, während die schriftliche Dokumentation bewusst auf das Wesentliche reduziert wird.
Da der Dokumentationsumfang geringer ist als bei einem Verkehrswertgutachten, kann das Kurzgutachten zu einem attraktiven Festpreis angeboten werden.
Festpreis: 990 € inkl. USt.
Bitte beachten Sie, dass Kurzgutachten ausschließlich für Immobilien ohne wertrelevante Rechte und Belastungen geeignet sind. Bestehen beispielsweise Nießbrauch-, Wohnungs- oder Erbbaurechte, ist in der Regel ein Kompakt- oder Verkehrswertgutachten erforderlich.
2. Kaufberatung
Der Kauf einer Immobilie ist mit einer erheblichen finanziellen Verpflichtung verbunden. Eine unabhängige sachverständige Einschätzung hilft Ihnen dabei, den aufgerufenen Kaufpreis realistisch einzuordnen und wertrelevante Besonderheiten bereits vor der Kaufentscheidung zu erkennen.
Die Kaufberatung verbindet die Prüfung der wesentlichen Objektunterlagen mit einer persönlichen Besichtigung und einer sachverständigen Einschätzung von Immobilie und Kaufpreis.
Kaufberatung
Im Rahmen der Kaufberatung prüfe ich die wesentlichen Objektunterlagen, besichtige die Immobilie persönlich und nehme eine unabhängige Einschätzung von Marktwert und aufgerufenem Kaufpreis vor. Wertrelevante Besonderheiten des Objekts werden dabei berücksichtigt und im anschließenden Beratungsgespräch verständlich eingeordnet.
Sie erhalten damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage, bevor Sie sich vertraglich an die Immobilie binden.
Honorar: ab 990 € inkl. USt.
3. Steuerliche Bewertungsanlässe
Der Wert einer Immobilie und ihre wertbestimmenden Eigenschaften können erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben. Eine sachverständige Bewertung kann dabei helfen, vorhandene steuerliche Potenziale zu nutzen, die Abschreibung sachgerecht zu bemessen oder einen zu hohen steuerlichen Wertansatz zu vermeiden.
Je nach Anlass erstelle ich Kaufpreisaufteilungen, Restnutzungsdauergutachten sowie Immobilienbewertungen für erbschaft-, schenkung- und ertragsteuerliche Zwecke. Die steuerliche Würdigung erfolgt durch Ihren Steuerberater bzw. die Finanzverwaltung.
Kaufpreisaufteilung
Für die steuerliche Abschreibung einer vermieteten Immobilie ist entscheidend, welcher Teil des Kaufpreises auf das abschreibungsfähige Gebäude und welcher auf den nicht abschreibungsfähigen Grund und Boden entfällt.
Ich ermittle diese Wertanteile individuell für Ihre Immobilie und dokumentiere die Kaufpreisaufteilung nachvollziehbar und sachverständig. Eine objektspezifisch und fachlich nachvollziehbar hergeleitete Kaufpreisaufteilung schafft eine belastbare Grundlage für die steuerliche Behandlung. Je nach Ergebnis kann sich die Abschreibungsbasis gegenüber einer pauschalen Aufteilung verändern.
Honorar: ab 990 € inkl. USt.
Restnutzungsdauergutachten
Weicht die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes von der steuerlich typisierten Nutzungsdauer ab, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine höhere jährliche Abschreibung möglich sein.
Das Gutachten umfasst die Untersuchung der wert- und nutzungsdauerrelevanten Gebäudeeigenschaften sowie die nachvollziehbare sachverständige Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer.
Honorar: ab 990 € inkl. USt.
Verkehrswertermittlung bei Erbschaft / Schenkung
Liegt der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert bei einer Erbschaft oder Schenkung über dem tatsächlichen Wert der Immobilie, kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden.
Hierfür erstelle ich eine umfassende Wertermittlung unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften und wertbeeinflussenden Besonderheiten der Immobilie.
Honorar: ab 2.990 € inkl. USt.
Verkehrswertermittlung bei Entnahme / Überführung aus dem Betriebsvermögen
Bei der Entnahme oder Übertragung einer Immobilie zwischen privatem und betrieblichem Vermögen kann eine sachverständige Wertermittlung erforderlich oder sinnvoll sein. Ich ermittle und dokumentiere den Immobilienwert zum maßgeblichen Stichtag als nachvollziehbare Grundlage für die weitere steuerliche Beurteilung.
Honorar: ab 2.990 € inkl. USt.
4. Gutachtenprüfung
Nicht immer ist eine vollständige neue Immobilienbewertung erforderlich. Liegt bereits ein Gutachten vor, kann eine unabhängige fachliche Prüfung Klarheit darüber schaffen, ob Bewertungsansatz, verwendete Daten und das ermittelte Ergebnis nachvollziehbar und plausibel sind.
Die Plausibilitätsprüfung bietet Ihnen eine sachverständige Zweitmeinung und zeigt auf, ob und an welchen Stellen weiterer Klärungsbedarf besteht.
Plausibilitätsprüfung vorhandener Gutachten
Sie haben bereits ein Immobiliengutachten und möchten wissen, ob das Ergebnis fachlich nachvollziehbar ist? Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung untersuche ich insbesondere die gewählte Bewertungsmethodik, wesentliche Eingangsdaten und Marktdaten, Berechnungen sowie die Herleitung des ermittelten Werts.
Sie erhalten eine unabhängige sachverständige Einschätzung, ob das vorliegende Gutachten und sein Ergebnis plausibel sind und an welchen Stellen gegebenenfalls weiterer Klärungsbedarf besteht.
Honorar: ab 750 € inkl. USt.
Vollgutachten Honorartabelle
| Unbelasteter Verkehrswert | Honorar |
|---|---|
| bis 250.000 € | 3.510,50 € |
| 300.000 € | 3.641,40 € |
| 400.000 € | 3.903,20 € |
| 500.000 € | 4.165,00 € |
| 600.000 € | 4.426,80 € |
| 700.000 € | 4.688,60 € |
| 800.000 € | 4.950,40 € |
| 900.000 € | 5.212,20 € |
| 1.000.000 € | 5.474,00 € |
| 1.100.000 € | 5.604,90 € |
| 1.200.000 € | 5.735,80 € |
| 1.300.000 € | 5.866,70 € |
| 1.400.000 € | 5.997,60 € |
| 1.500.000 € | 6.128,50 € |
| 1.600.000 € | 6.259,40 € |
| 1.700.000 € | 6.390,30 € |
| 1.800.000 € | 6.521,20 € |
| 1.900.000 € | 6.652,10 € |
| 2.000.000 € | 6.783,00 € |
| 2.500.000 € | 7.437,50 € |
| 3.000.000 € | 8.092,00 € |
| 3.500.000 € | 8.746,50 € |
| 4.000.000 € | 9.401,00 € |
| 4.500.000 € | 10.055,50 € |
| 5.000.000 € | 10.710,00 € |
| 10.000.000 € | 17.255,00 € |
Weitere Leistungen sowie Zu- / Abschläge auf das Honorar:
Weiterer Wertermittlungsstichtag
+20 % je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden
-30 %
Berücksichtigung eines Wegerechts
+20 % je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts
+20 % je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts
+30 % je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts
+30 % je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus
+30 %
Berücksichtigung eines Erbbaurechts
+40 %
Erschwerte Arbeitsbedingungen (z. B. Schmutz, Sicherheitsrisiken)
+20 %
Beschaffung von Unterlagen, Ämtergänge
178,50 € / Stunde
