Alle Preise brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer von 19%
Einteilung der Immobilienarten
Kategorie I
Bodenwertermittlungen, Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.
Kategorie II
Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
Kurzgutachten: pauschal 980 €
Überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB inkl. Objektbesichtigung (innen und außen), kurzer Objekt- und Lagebeschreibung, Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren sowie schriftlicher Ausarbeitung (ca. 10 Seiten inkl. Anlagen). Für Immobilien der Kategorie I und II. Ohne Berücksichtigung von Rechten und Belastungen sowie ohne Recherche bei Ämtern und Behörden.
Kurzgutachten beinhalten:
- eine Objektbesichtigung innen und außen
- eine kurze Lage- und Objektbeschreibung
- Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren (bei entsprechender Datenlage)
Kurzgutachten eignen sich:
- für die Planung eines Kaufs oder Verkaufs
- für interne Vermögensübersichten
- als kompetente Zweitmeinung
- als erste Orientierung bei Erb- oder Trennungsfällen
Kompaktgutachten: 60% des Vollgutachtenpreises gemäß Honorartabelle
Fundierte Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB mit reduziertem Umfang gegenüber dem Vollgutachten, jedoch gleicher methodischer Grundlage.
Das Kompaktgutachten beinhaltet eine strukturierte Herleitung des Verkehrswerts und eignet sich für substanzielle Entscheidungen, bei denen eine belastbare Bewertung erforderlich ist, ohne den vollständigen Umfang eines Vollgutachtens zu benötigen
Kompaktgutachten beinhalten:
- eine Objektbesichtigung innen und außen
- eine kurze Lage- und Objektbeschreibung
- Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren (bei entsprechender Datenlage)
- Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (z.B. Wegerechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, Baulasten)
- ausführliche Begründung und Herleitung der Bewertungsansätze
Kompaktgutachten eignen sich:
- für fundierte Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
- für Vermögensübersichten und interne Bewertungen
- zur Entscheidungsfindung bei höherem Investitionsvolumen
- zur sachlichen Klärung in Erb- oder familieninternen Angelegenheiten
- als belastbare Grundlage, wenn eine reine Wertindikation nicht ausreicht
Für Fälle, die möglicherweise bei Gericht entschieden werden, wählen Sie bitte ein Vollgutachten.
Vollgutachten: Wertabhängig gemäß Honorartabelle
Umfassende Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB mit vollständiger Dokumentation, Herleitung und Begründung aller wertrelevanten Ansätze.
Das Vollgutachten stellt die höchste Bewertungsstufe dar und ist für alle Fälle geeignet, in denen eine detaillierte, nachvollziehbare und formal belastbare Wertermittlung erforderlich ist.
Vollgutachten beinhalten:
- eine Objektbesichtigung innen und außen
- eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung
- die Erläuterung relevanter Fachbegriffe
- die Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren (bei entsprechender Datenlage)
- eine vollständige Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
- Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (z. B. Wegerechte, Wohnrechte, Erbbaurechte, Baulasten)
- eine umfassende schriftliche Ausarbeitung inklusive Anlagen
Vollgutachten eignen sich:
- für rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsame Entscheidungen
- für Vermögensaufstellungen mit erhöhtem Dokumentationsbedarf
- für komplexe Objekte oder besondere rechtliche Rahmenbedingungen
- zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt
- bei Streitfällen, Erbauseinandersetzungen oder strukturierten Vermögensregelungen
Vollgutachten-Honorartabelle Kategorie I
| Unbelasteter Verkehrswert | Kategorie I |
|---|---|
| bis 250.000 € | 2.400 € |
| bis 350.000 € | 2.860 € |
| bis 500.000 € | 3.450 € |
| bis 750.000 € | 4.050 € |
| bis 1.000.000 € | 4.650 € |
| bis 2.000.000 € | 5.360 € |
| bis 3.000.000 € | 6.200 € |
| bis 4.000.000 € | 7.380 € |
| bis 5.000.000 € | 8.570 € |
| bis 7.500.000 € | 11.300 € |
| bis 10.000.000 € | 13.690 € |
| über 10.000.000 € | Einzelvereinbarung |
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Vollgutachten Honorartabelle Kategorie II
| Unbelasteter Verkehrswert | Kategorie II |
|---|---|
| bis 250.000 € | 2.860 € |
| bis 350.000 € | 3.430 € |
| bis 500.000 € | 4.140 € |
| bis 750.000 € | 4.860 € |
| bis 1.000.000 € | 5.570 € |
| bis 2.000.000 € | 6.430 € |
| bis 3.000.000 € | 7.430 € |
| bis 4.000.000 € | 8.850 € |
| bis 5.000.000 € | 10.280 € |
| bis 7.500.000 € | 13.570 € |
| bis 10.000.000 € | 16.420 € |
| über 10.000.000 € | Einzelvereinbarung |
Weitere Leistungen sowie Zu- / Abschläge:
Weiterer Wertermittlungsstichtag
+20% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden
-30 %
Berücksichtigung eines Wegerechts
+20 % je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts
+20 % je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts
+30 % je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts
+30 % je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus
+30 %
Berücksichtigung eines Erbbaurechts
+40 %
Weitere Rechte und Belastungen (z. B. Baulasten, Altlasten)
+20 % je Recht
Erschwerte Arbeitsbedingungen (z. B. Schmutz, Sicherheitsrisiken)
+20 %
Beschaffung von Unterlagen, Ämtergänge
178,50 € / Stunde
Beratungsleistungen / Gutachtenkontrollen
178,50 € / Stunde
Objektbegehung & überschlägige Kaufpreisüberprüfung
178,50 € / Stunde
