Leistungen


1. Immobilienbewertungen – unabhängig, nachvollziehbar und anlassgerecht

Jede Immobilie und jeder Bewertungsanlass ist unterschiedlich. Deshalb biete ich verschiedene Formen der Immobilienbewertung an – von der kompakten Marktwertermittlung bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten.

Gemeinsam klären wir, welche Art der Wertermittlung für Ihren Zweck sinnvoll und wirtschaftlich ist.


Zu den Honoraren für Verkehrswertermittlungen

  • Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)

    Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung.



    Es eignet sich insbesondere für:



    •     gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen
    •     Erbschaft und Schenkung
    •     Vermögensauseinandersetzungen
    •     steuerliche Fragestellungen
    •     sonstige Bewertungsanlässe mit hohen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit


    Das Gutachten wird unter Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der anerkannten Grundsätze der Immobilienbewertung erstellt.

  • Kompaktgutachten

    Ein Kompaktgutachten bietet eine fundierte und nachvollziehbare Wertermittlung in einem reduzierten Umfang gegenüber einem Verkehrswertgutachten. Es richtet sich an Eigentümer, die eine belastbare Bewertung für private oder wirtschaftliche Entscheidungen benötigen, ohne dass ein ausführliches Gutachten erforderlich ist.


    Das Kompaktgutachten enthält die wesentlichen Grundlagen der Wertermittlung und erläutert nachvollziehbar, wie sich der ermittelte Immobilienwert zusammensetzt. Aufgrund des geringeren Dokumentationsumfangs kann es kostengünstiger erstellt werden als ein Vollgutachten.


    Es eignet sich beispielsweise für Verkaufsüberlegungen, Vermögensübersichten oder zur Orientierung bei einer geplanten Vermögensübertragung.


    Soll das Gutachten gegenüber Gerichten, Behörden oder anderen Institutionen verwendet werden, sollte vorab geprüft werden, ob ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

  • Kurzgutachten

    Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte und wirtschaftliche Möglichkeit, den aktuellen Marktwert einer Immobilie einschätzen zu lassen. Der Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des Immobilienwertes; die schriftliche Dokumentation ist bewusst auf das Wesentliche beschränkt.


    Es eignet sich insbesondere für Eigentümer, die den Wert ihrer Immobilie für eigene Entscheidungen kennen möchten – beispielsweise vor einem Verkauf, einer Schenkung oder zur allgemeinen Vermögensübersicht.


    Auch beim Kurzgutachten erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren. Im Unterschied zum Verkehrswert- oder Kompaktgutachten werden jedoch die Bewertungsgrundlagen und Berechnungen in deutlich kürzerer Form dokumentiert. Dadurch kann das Kurzgutachten zu einem attraktiven Festpreis angeboten werden.



    Das Kurzgutachten ist ausschließlich für Immobilien ohne wertrelevante Rechte und Belastungen geeignet. Bestehen beispielsweise Nießbrauch-, Wohnungs-, Erbbaurechte oder sonstige grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, ist die Erstellung eines Kompakt- oder Verkehrswertgutachtens erforderlich.



    Ob ein Kurzgutachten für Ihren Bewertungsanlass ausreichend ist, kläre ich gerne gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch.


2. Kaufberatung – gut beraten, bevor Sie sich entscheiden

Der Kauf einer Immobilie ist eine weitreichende finanzielle Entscheidung. Eine unabhängige sachverständige Einschätzung hilft Ihnen, Kaufpreis, Objekt und wertrelevante Besonderheiten realistisch einzuordnen – bevor Sie sich vertraglich binden.


Zu den Honoraren für Kaufberatungen

  • Kaufberatung

    Der Kauf einer Immobilie ist eine weitreichende finanzielle Entscheidung. Angebotspreis und tatsächlicher Marktwert können dabei erheblich voneinander abweichen. Eine unabhängige Bewertung schafft Klarheit, bevor Sie sich vertraglich binden.


    Im Rahmen der Kaufberatung prüfe ich die wesentlichen Objektunterlagen, besichtige die Immobilie vor Ort und beurteile Lage, Grundstück, Gebäude, Ausstattung, Zustand sowie wertrelevante Besonderheiten. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine sachverständige Einschätzung des Marktwerts und eine Einordnung des aufgerufenen Kaufpreises.


    Ihr Vorteil: Sie wissen vor dem Kauf, ob der Preis zur Immobilie passt und verfügen über eine fundierte Grundlage für Ihre Kaufentscheidung und mögliche Preisverhandlungen.


    Die Kaufberatung stellt keine technische Gebäude- oder Schadensuntersuchung dar und ersetzt insbesondere keine spezialisierten Untersuchungen zu verdeckten Baumängeln oder Bauschäden.


3. Steuerliche Bewertungsfragen

Immobilienbezogene Bewertungsfragen können erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben. Je nach Anlass kann eine sachverständige Bewertung beispielsweise als Grundlage für die Kaufpreisaufteilung, den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer, den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts oder die Bewertung bei Vermögensübertragungen dienen.


Zu den Honoraren für steuerliche Bewertungsanlässe

  • Kaufpreisaufteilung

    Beim Kauf einer vermieteten Immobilie kann nur der auf das Gebäude entfallende Teil der Anschaffungskosten abgeschrieben werden – nicht jedoch der Wert von Grund und Boden. Die Aufteilung des Kaufpreises hat deshalb unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der steuerlichen Abschreibung.


    Im Rahmen der sachverständigen Kaufpreisaufteilung ermittle ich die Wertanteile von Gebäude sowie Grund und Boden individuell für Ihre Immobilie. Dabei werden die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks und Gebäudes sowie die relevanten Marktdaten berücksichtigt.


    Ihr Vorteil: Eine objektspezifisch und fachlich nachvollziehbar hergeleitete Kaufpreisaufteilung schafft eine belastbare Grundlage für die steuerliche Behandlung. Je nach Ergebnis kann sich die Abschreibungsbasis gegenüber einer pauschalen Aufteilung verändern.

  • Restnutzungsdauergutachten

    Für die steuerliche Abschreibung von Gebäuden werden grundsätzlich gesetzlich typisierte Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines konkreten Gebäudes kann jedoch kürzer sein.


    In einem Restnutzungsdauergutachten werden unter anderem Alter, Bauweise, Modernisierungen, baulicher Zustand, technischer Verschleiß und wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes untersucht und die tatsächliche Restnutzungsdauer sachverständig hergeleitet.


    Ihr Vorteil: Eine nachgewiesene kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann eine höhere jährliche Abschreibung ermöglichen und dadurch Ihre Steuerbelastung reduzieren.

  • Verkehrswertermittlung bei Erbschaft / Schenkung

    Bei Erbschaften und Schenkungen ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Grundbesitzwert einer Immobilie nach standardisierten gesetzlichen Bewertungsverfahren. Dieser Wert kann im Einzelfall über dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegen.


    Das Bewertungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Hierzu wird der tatsächliche Wert der Immobilie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eigenschaften sachverständig ermittelt und nachvollziehbar dokumentiert.


    Der Nachweis erfolgt durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Gutachter für Immobilienbewertung verfüge ich über die hierfür erforderliche nachgewiesene Fachkompetenz.


    Ihr Vorteil: Wird ein niedrigerer Wert anerkannt, kann sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer reduzieren.

  • Verkehrswert bei Entnahme / Übertragung aus dem Betriebsvermögen

    Werden Immobilien aus einem Betriebsvermögen entnommen oder zwischen privatem und betrieblichem Vermögen übertragen, kann der Wert der Immobilie erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.


    Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für den anzusetzenden Immobilienwert und dokumentiert die tatsächlichen Verhältnisse zum maßgeblichen Stichtag.


    Ihr Vorteil: Eine sachverständige Bewertung schafft eine belastbare Grundlage gegenüber Steuerberater und Finanzverwaltung und reduziert das Risiko eines nicht marktgerechten Wertansatzes.


4. Gutachtenprüfung

Ein bereits vorliegendes Immobiliengutachten kann erhebliche wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung haben. Im Rahmen einer unabhängigen Gutachtenprüfung untersuche ich Bewertungsmethodik, Eingangsdaten, wesentliche Bewertungsansätze und die Nachvollziehbarkeit des ermittelten Ergebnisses.


Zu den Honoraren für Gutachtenprüfungen

  • Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten

    Ein Immobiliengutachten kann erheblichen Einfluss auf Kaufentscheidungen, Vermögensauseinandersetzungen oder steuerliche und rechtliche Verfahren haben. Fehlerhafte Annahmen, ungeeignete Bewertungsansätze oder nicht nachvollziehbare Berechnungen können das Ergebnis wesentlich beeinflussen.


    Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung untersuche ich ein vorhandenes Gutachten insbesondere hinsichtlich Bewertungsmethodik, verwendeter Eingangsdaten, Marktdaten, Berechnungen und Nachvollziehbarkeit des ermittelten Werts.


    Ihr Vorteil: Sie erhalten eine unabhängige sachverständige Zweitmeinung und erfahren, ob das vorliegende Bewertungsergebnis fachlich nachvollziehbar und plausibel ist oder ob weiterer Klärungsbedarf besteht.


5. Pakete


Für Kapitalanleger: Das Komplettpaket

Kaufberatung + Kaufpreisaufteilung + Restnutzungsdauergutachten - ab 2.490 € inkl. USt.

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Das Steuerpaket

Kaufpreisaufteilung + Restnutzungsdauergutachten - ab 1.690 € inkl. USt.

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Welche Immobilien bewerte ich?


Mein Bewertungsspektrum umfasst:


  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Produktions- und Gewerbeimmobilien
  • Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke
  • Auch einzelne Rechte wie Nießbrauch- oder Wohnungsrecht können Gegenstand einer eigenen Wertermittlung sein


Sollte Ihre Immobilie hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie mich gerne an.

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